Einigung bei Weinmarktreform der EU

WeinmarktreformDie EU Agrarminister haben bei der Weinmarktreform eine Einigung erzielt. Der Bundeslandwirtschaftsminister hat sich weitgehend gegen die EU Kommission durchgesetzt.

Nach einem von den Landwirtschaftsministern der 27 Mitgliedstaaten vereinbarten Kompromiss bleibt der in Deutschland übliche Zuckerzusatz beim Gärprozess mit geringen Einschränkungen erlaubt. Auch muss die in mitteleuropäischen Weinbauregionen seit Jahrhunderten übliche Methode nicht auf dem Etikett angegeben werden.


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