Reinheitsgebot als das älteste Lebensmittelgesetz

Lebensmittel Reinheitsgebot

Reinheitsgebot in DeutschlandLebensmittelverordnungen gibt es viele. Doch als ältestes Lebensmittelgesetz der Welt hat das Reinheitsgebot bereits 496 Jahre auf dem Buckel und nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Mehr noch: Der Erlass von Herzog Wilhelm IV. aus dem Jahr 1516 ist längst ein Inbegriff für die Qualität deutscher Biere. Nur Wasser, Hopfen und Braugerste dürfen seither Bestandteil des erfrischenden Gerstensafts sein. Auch fast 500 Jahre nach Verkündung folgen alle deutschen Brauer dem ältesten Lebensmittelgesetz. „Nicht nur die wenigen natürlichen Zutaten, auch die Qualität der Rohstoffe spielt beim Bierbrauen eine entscheidende Rolle“, sagt Dr. Volker Kuhl, Geschäftsführer bei der Brauerei C. & A. Veltins. „Nur aus hochwertigen Rohstoffen lässt sich auch ein hochwertiges Bier herstellen.“

Haarsträubende Zusätze

Vor dem Reinheitsgebot ging es an den Braukesseln haarsträubend zu: Egal, ob es sich um den Zusatz von Kräutern, von Ruß für Dunkelbier oder sogar von Stechapfel und Fliegenpilz handelte – vor 1516 verwendeten die Menschen aus heutiger Sicht bei der Bierherstellung denkbar ungewöhnliche und zumeist auch wenig hilfreiche Zutaten. Im Laufe der Zeit waren sie auf die abenteuerlichsten Ideen gekommen, um ihrem Bier einen besonderen Geschmack zu verleihen oder um es haltbarer zu machen. So forderte der bayerische Herzog Wilhelm IV. schließlich mit respektabler Weitsicht: Zum Brauen sollten nur wenige natürliche Zutaten verwendet werden dürfen – die eher seltsamen und teilweise fragwürdigen Mixturen sollten verboten werden.

Wenn die Lederhose an der Bank klebt: Qualitätsprüfung auf die andere Art

Deshalb nahm sich der bayerische Herzog dieser Sache an und verkündete die Zutatenbeschränkung für Bier am 23. April 1516 in Ingolstadt: In Deutschland gebrautes Bier darf nur aus Wasser, Hopfen und Braugerste entstehen. Und was ist mit Hefe, werden viele Biergenießer fragen. Hefe war damals noch nicht bekannt, und so fehlte sie im Erlass des Herzogs. Hefesporen aus der Luft beeinflussten zu dieser Zeit eher zufällig die Gärung. Das war auch der Grund, weshalb nicht jeder Brauversuch erfolgreich war. Erst später gelang es, Hefe zu züchten und damit auch eine gleichbleibende Qualität des Biers sicherzustellen. Übrigens: Auch in den Zeiten vor dem Erlass des Reinheitsgebots war das Bier auf seine Qualität geprüft worden, wenngleich wenig wissenschaftlich fundiert. Die wirkungsvollste Methode im 15. und 16. Jahrhundert dazu war ganz einfach: Eine Bank wurde mit Bier bestrichen. Die amtlichen Prüfer in ihren ledernen Hosen setzten sich drauf und blieben drei Stunden lang still sitzen. Auf Kommando sprangen sie gleichzeitig auf. Blieb die Bank an der Hose kleben, war das Bier nicht zu beanstanden. Blieb die Bank jedoch stehen, hatte dies schwerwiegende Folgen für den Wirt oder Brauer.

Der Stolz der deutschen Brauer

Die Zeiten haben sich seither deutlich geändert, doch das deutsche Reinheitsgebot ist noch heute gültig. Deutsches Bier darf auch im dritten Jahrtausend nur vier Zutaten enthalten: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe – keine Geschmacksverstärker, keine Farbstoffe und keine Konservierungsstoffe. Reiner geht es nicht. Mit dem Reinheitsgebot wurde der Grundstein für die heute älteste Lebensmittelverordnung und für die Sicherstellung der Qualität deutscher Biere gelegt wurde. Mehr als 5.000 verschiedene Biere werden in derzeit über 1.300 deutschen Stätten gebraut. Veltins-Geschäftsführer Dr. Volker Kuhl: „Dass sie alle unterschiedlich schmecken, liegt an vielen verschiedenen Einflussfaktoren: an der Rezeptur natürlich, am Brauwasser, an der Art, wie das Getreide gemälzt wurde, und nicht zuletzt auch am Fingerspitzengefühl des Braumeisters.“

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Inhalt: Nur Wasser, Hopfen und Braugerste dürfen seit Erlass des deutschen Reinheitsgebots Bestandteil des deutschen Biers sein.
Foto: djd/Brauerei C. & A. Veltins