Das Grillen gehört zu den sommerlichen Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Was dem einen schmeckt, kann dem Nachbarn allerdings unter Umständen stinken. Immer wieder beschäftigen sich Gerichte deshalb mit Klagen wegen der Nebenwirkungen des Grillens. Das Problem: Konkrete gesetzliche Vorgaben gibt es nicht, die Richter selbst müssen die entsprechenden Spielregeln formulieren.